Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet bei neuen Heizungsanlagen. Für EigentümerInnen von Bestandsgebäuden gilt bereits seit letztem Jahr die sogenannte 65 Prozent EE-Regelung.
Dies bedeutet, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden müssen.
Mehr Infos finden Sie hier.