Gebäudeenergiegesetz bei neuen Heizungsanlagen

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet bei neuen Heizungsanlagen. Für EigentümerInnen von Bestandsgebäuden gilt bereits seit letztem Jahr die sogenannte 65 Prozent EE-Regelung.

Dies bedeutet, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden müssen.

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